AGB

Allgemeine Reisebedingungen

 
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und art reisen GmbH (nachfolgend: art reisen) zustande
kommenden Pauschal Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Art. 250
und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem
Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen
geschlossen wurde.
Für sogenannte Spezialreisen finden ergeben sich aus den „Allgemeinen
Hinweisen zu Pflichten des Reisenden sowie zur Durchführung und Haftung von
art reisen GmbH bei Spezialreisen“ zusätzliche Regelungen, die diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen modifizieren.

 
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende
a. Für alle Buchungswege (zum Beispiel im Reisebüro, direkt bei art reisen,
telefonisch, online etc.) gilt:
(1) Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibungen und die
ergänzenden Informationen von art reisen für die jeweilige Reise,
soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
(2) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er
diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
(3) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von art reisen vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von art reisen vor, an das er
für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit art reisen
bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist art reisen die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

 
b. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS
oder per Telefax erfolgt, gilt:
(1) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde art reisen den
Abschluss des Pauschal Reisevertrages verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch art
reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird art
reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
Reisebestätigung übermitteln (dem Kunden wird ermöglicht, die
Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie
ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, zum Beispiel auf
Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine
Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 §6 Abs. 1 Satz 2
EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperliche
Abwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen
erfolgte.

 
c. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel
Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsschluss:
(1) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig
Buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde art
reisen den Abschluss des Pauschal Reisevertrages verbindlich an.
(2) Dem Kunden wird der Eingang seine Reiseanmeldung unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
(3) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons
„Zahlungspflichtig Buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden
auf das Zustandekommen des Vertrages.
(4) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung
zwischen art reisen und dem Kunden zustande. Erfolgt die
Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons
„Zahlungspflichtig Buchen“ durch entsprechende unmittelbare
Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der
Pauschalreisevertrag, mit der Darstellung dieser Reisebestätigung
zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner zwischen Mitteilung
über den Eingang der Buchung gemäß Ziff.1.3 f oben. Soweit dem
Kunden die Möglichkeit zum Ausdruck der Reisebestätigung
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zum Ausdruck
tatsächlich nutzt.
(5) art reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) bei
Pauschalreiseverträgen nach §651a und §651c BGB, die im
Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails, übermittelt Mobilfunk versendet Kurznachrichten
(SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts
und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß
§651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §651a BGB
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,
die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden;
im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 
2. Bezahlung

 
a. art reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein
wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der
Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer verständlicher und hervorgehobener
Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 %
des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das
Rücktrittsrecht von art reisen aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht
mehr ausgeübt werden kann.
b. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl art reisen zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vorvertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und
kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden
besteht, so ist art reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

 
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Vertragsbeginn, die nicht den
Reisepreis betreffen

 
a. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Pauschal Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von art reisen nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind art reisen vor Reisebeginn
gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
b. Art reisen ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger (zum Beispiel auch durch E-Mail, SMS oder
sprach Nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu
informieren.
c. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des
Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der
Kunde berechtigt innerhalb einer von art reisen gleichzeitig mit Mitteilung
der Änderung gesetzten angemessenen Frist
· entweder die Änderung anzunehmen
· oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
· oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn art
reisen eine solche Reise angeboten hat.
d. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von art reisen zu reagieren
oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber art reisen reagiert, dann kann er
entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer
Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder
unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber art
reisen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die
mitgeteilte Änderung als angenommen.
e. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
f.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte art reisen für die
Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag
entsprechend § 651 Abs. 2 BGB zu erstatten.

 
4. Preisänderung nach Vertragsschluss

 
a. art reisen behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle –
der Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer
Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder – –
der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte
Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren oder
von Änderungen der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse
zu erhöhen.
b. Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden
Personenbeförderungskosten, erhöhen, so ist art reisen berechtigt den
Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen: –
Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz
bezieht, kann art reisen von dem Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen;

Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro
Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz
ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.
c. Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für
vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren oder wegen einer Änderung des maßgeblichen
Wechselkurses kann art reisen den Reisepreis um den entsprechenden
Betrag pro Kunde heraufsetzen.
d. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum
20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt
werden. art reisen unterrichtet den Kunden darüber und über die
Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei
einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne
weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur
Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht
vorhersehbar waren.
e. Der Kunde kann von art reisen unter Beachtung der Regelung in Ziff. 4.d.
Satz 1 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich
die in Ziff. 4.a. genannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse
nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu
niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.
f.
Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um
mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot von art
reisen an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. art
reisen kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser
innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur
Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als
angenommen. Wahlweise kann art reisen dem Kunden statt einer
Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

 
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Rücktrittskosten

 
a. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber art reisen zu erklären. Falls die
Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen den
Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
b. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
verliert art reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann art
reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt
nicht von art reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die
die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbare und außergewöhnliche, wenn sie nicht der Kontrolle von
art reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden
wären.
c. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis
abzüglich des Wertes der von art reisen ersparten Aufwendungen sowie
abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch art
reisen zu begründen ist. art reisen hat die nachfolgenden
Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des
erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen
Stornostaffel berechnet:
Bei Reisen von art reisen mit und ohne Flugbeförderung
· bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 40 %
· ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 60 %
· ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis 80 %
· zum Tag des Reisebeginns oder bei
· Nichtantritt der Reise 90 %
des vereinbarten Reisepreises
Bei Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, Caravan Parks, auch bei
Bus- und Bahnanreise, Motorradrundreisen
· bis zum 46. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 25 %
· ab dem 45. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 50 %
· ab dem 35. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn
· bis zum Tag des Reise-/ Leistungsbeginns
· oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der
· Leistungsinanspruchnahme 90 %
des vereinbarten Preises
Bei Schiffsreisen, Camper-Programmen
· bis zum 31. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 25 %
· ab dem 30. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 40 %
· ab dem 24. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 50 %
· ab dem 17. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 60 %
· ab dem 10. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn
· bis zum Tag des Reise-/ Leistungsbeginns
· oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der
· Leistungsinanspruchnahme 90 %
des vereinbarten Preises
d. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet die art reisen
entstehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die
von art reisen geforderte Entschädigungspauschale.
e. art reisen behält sich vor, anstelle der bevorstehenden
Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete
Entschädigung zu fordern, soweit art reisen nachweist, dass art reisen
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist art reisen
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was art reisen durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu
beziffern und zu begründen.
f.
Ist art reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, hat art reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
g. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651e BGB von art reisen
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie art
reisen sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
h. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich
des Wertes der von art reisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich
dessen was art reisen durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen
des Kunden durch art reisen zu begründen.
i.
j.
Ist art reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, hat art reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß §651e BGB von art reisen
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie art
reisen sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

 
6. Umbuchung

 
a. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritt,
der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies
gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil art reisen keine, eine
unzureichende oder falsche vorvertraglichen Information gemäß Art. 250
Paragraf 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem
Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf
Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann art
reisen ein Umbuchungsentgelt erheben.
b. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügig Kosten verursachen.

 
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

 
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer
Erbringung art reisen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus
Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch
auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht
nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur
Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. art reisen wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Aufwendungen handelt.

 
8. Rücktritt wegen nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl

 
a. art reisen kann wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nur dann
vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn art reisen –
in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem
Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss,
angegeben hat und –
in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die
späteste Rücktrittsfrist angibt.
b. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu
erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der
Reisebestätigung angegeben wurde.
c. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat art reisen
unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
d. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat art reisen
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den
Reisepreis zurückzuerstatten.

 
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

 
art reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von art reisen
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt
nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer
Verletzung von Informationspflichten von art reisen beruht. Kündigt art
reisen, so behält art reisen den Anspruch auf den Reisepreis; art reisen
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die art reisen aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der gegenüber art reisen von den Leistungsträgern
gutgebracht Beträge.

 
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

 
a. Reiseunterlagen
Der Kunde hat art reisen oder seinen Reisevermittler über den er die
Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen
Reiseunterlagen (zum Beispielflugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der
vom art reisen mitgeteilten Frist erhält.
b. Mängelanzeige/Abhilfe verlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen.
Soweit art reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige
nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder
Minderungsansprüche nach sechs § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem
Vertreter von art reisen vor Ort zu Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von art
reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige
Reisemängel art reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von art reisen zur
Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von art reisen
bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler,
über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von art reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
c. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines
Reisemangels der in §651I Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich
ist, nach 651l BGB kündigen, hat er art reisen zuvor eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom
art reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
d. Gepäcksschäden und Gepäcksverspätungen bei Flugreisen; besondere
Regeln und Fristen zum Abhilfe verlangen
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung
und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den
luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort
mittels Schadensanzeige (“P. I. R.“) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und art reisen können die Erstattung
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21
Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck unverzüglich art reisen, seinem Vertreter bzw. seiner
Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den
Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß
Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

 
11. Beschränkung der Haftung

 
a. Die vertragliche Haftung von art reisen für Schäden, die nicht
Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende
Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung
unberührt.
b. art reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung in der Reisebestätigung
ausdrücklichen unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der
Pauschalreise von art reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§
651b, 651c und 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. art
reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärung- oder Organisationspflichten von
art reisen ursächlich war.

 
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Informationen über
Verbraucher Streitbeilegung

 
a. Ansprüche nach den §§ 651I Abs. 3 Nummer 2,4 bis 7 BGB hat der
Kunde/Reisende gegenüber art reisen geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die
Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine
Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
b. Art reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher
Streitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucher
Streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher Streitbeilegung nach
Drucklegung dieser Reisebedingungen für art reisen verpflichtend würde,
informiert art reisen den Kunden hierüber in geeigneter Form. Art reisen
weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische online Streitbeilegung Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
c. Generell empfiehlt art reisen bei Auftreten von Reisemängeln, sei es vor,
während oder nach der Reise die Einbeziehung von Recht auf Reisen
(www.recht-auf-reisen.de). Auch wenn art reisen nach bestem Wissen
und Gewissen für sie eine Reise zusammenstellt, so werden
Reiseleistungen von Menschen erbracht und es kann immer zu
unvorhersehbaren Problemen kommen. Recht auf Reisen ist ein auf das
Reiserecht spezialisierter Dienstleister, dessen Vertragsanwälte Sie bei
Problemen vor, während und nach der Reise neutral unterstützen. Recht
auf Reisen ist stets im Interesse des Kunden an einer außergerichtliche
Streitbeilegung interessiert, wobei grundsätzlich der Erfolg der Reise im
Vordergrund steht, sofern dies möglich ist. Weitere Informationen und
Kontakte finden Sie unter www.recht-auf-reisen.de.

 
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens

 
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den
Reiseveranstalter, den Kunden über die Integrität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderung Leistungen bei der Buchung zu
informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so ist art reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge
durchführen wird bzw. werden. Sobald art reisen weiß, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss art reisen den Kunden
informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss art reisen den Kunden über den Wechsel
informieren. art reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über
den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU
Betriebsverbot (gemeinschaftliche Liste, früher „ Black List“) ist auf
folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index.de.htm

 
14. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften

 
Art reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die
Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss
sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der behördlichen notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum
Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des
Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn art reisen nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
Art reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass art reisen
eigene Pflichten verletzt hat.

 
15. Datenschutz

 
Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung der gültigen
Datenschutzgesetze aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine
Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung
der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder
behördlicher Maßnahmen erforderlich ist. Die vollständige
Datenschutzerklärung von art reisen finden Sie hier:
https://artreisen.de/datenschutz/ Bitte lesen Sie unsere
Datenschutzerklärung.
Stand: 01.09.2023

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